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AGB

1. Allgemein

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Dreiraum Studios der Firmen Melczer und Pyka GbR & the human collective – ansässig in Unterschalkenbach 8, 92260 Hahnbach. Dem Studio inbegriffen sind die Räumlichkeiten, sowie Gegenstände, technische Geräte und Einrichtung.

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1.2 Diese Bestimmungen gelten als vereinbart ab Annahme des Angebots bzw. ab Übernahme des Studios.

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1.3 Das Studio kann ausschließlich von volljährigen Personen angemietet werden. Der Mieter verpflichtet sich dies anhand eines gültigen Ausweisdokuments vor Übernahme des Studios zu belegen. Der Vermieter ist berechtigt eine Kopie des Ausweisdokuments zu erstellen und diese zum Zwecke einer Klärung für ggf. auftretende nachträgliche Ansprüche, aufzubewahren.

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2. Miete

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2.1 Die vereinbarte Studiomiete richtet sich nach dem in der Nettopreisliste bzw. dem Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessatz.

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2.2 In der Studiomiete sind die Nutzung der Räume, die Nutzung der Parkplätze, sowie Wasser-, Heiz- und Stromkosten (ausgenommen Starkstrom) enthalten. 

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2.3 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme des Studios. Ein verspätetes Betreten bzw. eine verspätete Übernahme ändert nichts an der zu berechnenden Dauer. Wird das Studio nicht nach der vereinbarten Zeit geräumt, so entstehen ab 15 minütiger Überschreitung sogenannte Overtime Kosten, die für jede angefangene Stunde stündlich berechnet werden. Diese sind dem Angebot, bzw. der Preisliste zu entnehmen.

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2.4 Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Überschreitung der Dauer der Vermietung.

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2.5 Eine Stornierung der Buchung ist schriftlich zu erfolgen. Sollte diese Stornierung spätestens 7 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgen, so werden 50% des Mietpreises berechnet. Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Beginn der Anmietung werden 100% in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für ein Nichterscheinen bzw. Nichtwahrnehmung.

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2.6 Der Vermieter behält zu jeder Zeit sein Hausrecht und kann zu jeder Zeit das gesamte Studio betreten.

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2.7 Serviceleistungen wie sie in der Preisliste zu finden sind werden gesondert abgerechnet.

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2.8 Das Rauchen ist im gesamten Studio strikt untersagt! Geraucht werden darf ausschließlich vor der Eingangstür im Außenbereich.

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3. Zahlung

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3.1 Vor Übernahme des Studios ist eine Zahlung in Höhe von 100% des gebuchten Stundenpaketes fällig. Diese Vorabzahlung wird nach Ende der Vermietung in der finalen Endrechnung berücksichtigt und angegeben.

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3.2 Bei mehr als 2 Fotograf:innen wird ein Aufpreis fällig. Auch werden bei mehr als 10 anwesenden Personen Sonderpreise vereinbart.

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3.3 Die finale Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung beglichen werden.

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4. Nutzung des Studios

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4.1 Das Studio, das Inventar des Studios, sowie alle gemieteten Gegenstände müssen vom Mieter sorgfältig behandelt werden und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Der Mieter und alle anwesenden Personen müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass keine Person und kein Gegenstand zu Schaden kommt.

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4.2 Tiere sind nur mit vorheriger Absprache des Vermieters erlaubt.

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4.3 Es dürfen keine Gegenstände um- oder abgebaut werden. Gegenstände, die z.B. auf Rollen sind dürfen bei Möglichkeit verschoben werden.

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4.4 Der Mieter darf die Mietsache nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten überlassen bzw. untervermieten.

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4.5 Events, bei denen ein höheres Personenaufkommen auftritt, müssen vorher mit dem Vermieter besprochen und von diesem genehmigt werden. Dies gilt auch für Workshops, Events, Seminare, etc.

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4.6 Das Studio wird dem Mieter besenrein übergeben. Im selben Zustand versteht sich auch eine Übergabe an dem Vermieter. Für grobe Verschmutzung wird eine Pauschale von 50€ zzgl. MwSt. fällig. Bei sehr starker Verschmutzung werden die Reinigungskosten (ggf. durch eine Fachfirma) in gesamter Höhe fällig.

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4.7 Der Vermieter darf die Vermietung jederzeit beenden (unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters), wenn Regeln nicht eingehalten bzw. sogar Schäden bewusst verursacht werden. Die Studiomiete wird in solch einem Fall zu 100% fällig + ggf. Aufwandsentschädigungen, die dem Vermieter hierdurch entstehen.

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4.8 Sollte das Studio aufgrund höherer Gewalt nicht nutzbar sein, so werden dem Mieter 100% der Kosten erlassen. Der Vermieter haftet hierbei nicht für entstandene Schadenersatzansprüche oder bereits angefallene Kosten des Mieters.

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5. Zustand der Räume

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5.1 Der Mieter hat zu Mietbeginn den Zustand der Räume und der Gegenstände zu überprüfen und ggf. Schäden sofort zu melden.

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5.2 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Gegenstände bzw. Aufbauten, die auf den Bildern der Studio Webseite, der Social Media Kanäle und sonstige Medien ersichtlich sind.

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6. Eigentumsvorbehalt

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6.1 Alle Gegenstände und Einrichtungen des Studios bleiben zu jeder Zeit uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

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6.2 Verkauf, Verleih und Überlassung dieser Objekte an Dritte ist nicht gestattet bzw. bedarf der Zustimmung des Vermieters.

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7. Haftung

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7.1 Das Betreten des Studios vom Mieter und anderen anwesenden Personen sowie das Arbeiten darin geschieht ausdrücklich auf eigene Haftung. Der Mieter ist für alle anwesenden Personen verantwortlich.

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7.2 Die vom Mieter in das Studio gebrachten Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

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7.3 Der Mieter haftet für während der Vermietung entstandenen Schäden und alle daraus resultierenden Folgeschäden wie beispielsweise Mietausfall. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

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7.4 Eine Haftung des Vermieter aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

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8. Recht

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8.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht Deutschlands Anwendung.

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8.2 Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist der Sitz des Mieters.

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8.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag und der Vermietung müssen ausschließlich schriftlich erfolgen.

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8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon keinesfalls berührt.  Infolgedessen ungültigen Bestimmung tritt ersatzweise eine Regelung ein, die der angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Stand: 01. Februar 2023, Hahnbach

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